Die Nobile führt nach MARPOL Anlage V einen Müllbehandlungsplan mit; für seine Einhaltung ist der Kapitän verantwortlich. Die Entsorgung von Schiffsmüll, Abwasser, Schmierstoffen, Farben und anderen Abfällen wird mit Art, Menge und Abgabestelle im Schiffstagebuch dokumentiert; Bescheinigungen der Auffanganlagen und Abgabestellen werden aufbewahrt. Schon beim Einkauf soll die Die mit der Handhabung des Schiffes vertraute Besatzung, inklusive vorgeschriebener Regelbesatzung und der Schiffsleute. Teil I Kap. 1.2 Verpackungen frühzeitig entfernen oder verringern, um die Müllerzeugung an Bord zu begrenzen.
Sammeln an Bord (Kap. 5.13.1):
- Küchenabfälle kommen in den Müllbehälter in der Kombüse; volle Plastiktüten werden verschlossen und in der Stauraum ganz vorn im Schiffsrumpf. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY bis zur nächsten Entsorgungsmöglichkeit (Auffanganlage im nächsten Hafen) zwischengelagert.
- Papier und Pappe wird gebündelt und in der Vorpiek zwischengelagert.
- Pfand-Dosen und -Flaschen (deutsches Pfandsymbol) werden in einer Plastiktüte im Vorraum zu den Lasten gesammelt und im nächsten deutschen Hafen an einer Rückgabestelle abgegeben.
- Glas und sonstige Stoffe werden in der Vorpiek zwischengelagert.
- Farbreste lagern in der Farblast Die rechte Seite des Schiffes, in Fahrtrichtung gesehen. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY vorn an Deck bis zur Entsorgung an Land.
Die Bestimmungen zum Einbringen oder Einleiten von Müll ins Meer (MARPOL Anlage V) sind in der Messe ausgehängt.
Abwasser (Kap. 5.13.2): Fäkalienhaltige Abwässer („Schwarzwasser") dürfen im Bereich der Ostsee nur außerhalb von 12 sm zum nächstgelegenen Land eingeleitet werden; das Schiff muss dazu mindestens 4 kn Fahrt machen. Der Schiffsbetrieb nutzt alle Möglichkeiten zur Entsorgung von Schwarz- und Grauwasser in Häfen und ist grundsätzlich bemüht, jegliche Einleitung in die maritime Umwelt zu vermeiden.
Bilgenwasser (Kap. 5.13.3): Kraftstoff- oder schmierstoffhaltiges Bilgenwasser, insbesondere aus dem Maschinenraum, darf keinesfalls in die maritime Umwelt gelangen – Abgabe in Kanistern oder durch Absaugung in Häfen.