Ein Seenotfall liegt vor, wenn Gefahr für Leib oder Leben der an Bord befindlichen Personen besteht. Die Abgabe eines Seenotsignals löst eine aufwendige, sehr kostenintensive Rettungsaktion aus. Deshalb dürfen Seenotsignale nur auf Anweisung des Kapitäns bzw. bei dessen Ausfall seines Vertreters ( Unterstützt und vertritt den Schiffsführer in nautischen Belangen, überwacht und unterstützt bei geplanten Arbeiten und Kontrollen und meldet Besonderheiten, Zwischenfälle und Unfälle dem Schiffsführer. Teil I Kap. 3.2.3 / Leitet den Betrieb an Deck nach Weisung des Schiffsführers. Alle Decksleute und sonstige Besatzung sind dem Toppsgasten in den Manövern unterstellt. Zuständig für die Ausbildung der Decksleute. Teil I Kap. 3.2.3.2) gegeben werden.
Zur Alarmierung stehen zur Verfügung:
- Pyrotechnische Signalmittel (Navi)
- UKW-Handfunkgeräte (Navi) – Ersatzbatterien in der Notfalltonne
- UKW-Seefunkgerät (Navi)
- SART (Navi)
- Emergency Position Indicating Radio Beacon: Seenotfunkbake, die im Notfall die Schiffsposition automatisch an den Such- und Rettungsdienst funkt. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY (Schwertwinsch)
Für den Seenotfall an Bord gilt:
- Sammelplatz: Schwertwinsch Achterdeck
- Alarmsignal: ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ — (7 kurze, 1 langer Ton) oder Dauerläuten der Schiffsglocke
Es ist auf klare Kommandos und eine klare Hierarchie zu achten. Die gesamte Alle auf dem Schiff befindlichen Personen, inklusive der Stammbesatzung. Teil I Kap. 1.2 inklusive Gastbesatzung soll kurz, aber deutlich über die Situation informiert werden. Eine geeignete Person aus der Gastbesatzung sollte mit der Betreuung der nicht unmittelbar am Manöver Beteiligten beauftragt werden.