BESSY lernen · TS „Nobile"

Alarmierung und Grundablauf im Seenotfall

Quelle:

Betriebssicherheitshandbuch v4.3

Teil I Kap. 6.1–6.2

Seite 31

· ~4 min

Ein Seenotfall liegt vor, wenn Gefahr für Leib oder Leben der an Bord befindlichen Personen besteht. Die Abgabe eines Seenotsignals löst eine aufwendige, sehr kostenintensive Rettungsaktion aus. Deshalb dürfen Seenotsignale nur auf Anweisung des Kapitäns bzw. bei dessen Ausfall seines Vertreters ( / ) gegeben werden.

Zur Alarmierung stehen zur Verfügung:

  • Pyrotechnische Signalmittel (Navi)
  • UKW-Handfunkgeräte (Navi) – Ersatzbatterien in der Notfalltonne
  • UKW-Seefunkgerät (Navi)
  • SART (Navi)
  • (Schwertwinsch)

Für den Seenotfall an Bord gilt:

  • Sammelplatz: Schwertwinsch Achterdeck
  • Alarmsignal: ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ — (7 kurze, 1 langer Ton) oder Dauerläuten der Schiffsglocke

Es ist auf klare Kommandos und eine klare Hierarchie zu achten. Die gesamte inklusive Gastbesatzung soll kurz, aber deutlich über die Situation informiert werden. Eine geeignete Person aus der Gastbesatzung sollte mit der Betreuung der nicht unmittelbar am Manöver Beteiligten beauftragt werden.

Verhalten bei Ertönen des Alarms
  1. 1 Unverzüglich zum Sammelplatz – möglichst mit körperbedeckender Kleidung und Sicherheitsweste.
  2. 2 Zugeteilte Aufgaben (z. B. Rudergehen, Ausguck) weiter wahrnehmen, bis eine Ablösung kommt.
  3. 3 Bereits eingeleitete (Brand-)Abwehrmaßnahmen fortsetzen.
  4. 4 Am Sammelplatz die Vollzähligkeit der Besatzung feststellen.
  5. 5 Der Kapitän gibt die weiterführenden Anordnungen.
  6. 6 Das Schiff nur auf ausdrückliche Anweisung des Kapitäns verlassen.