Bei Feueralarm ist immer davon auszugehen, dass es sich um einen echten Alarm handelt, bis der Zuständig für die nautische Leitung und den Schiffsbetrieb während einer Reise. Hat die höchste Befehlsgewalt und Zuständigkeit für sämtliche Maßnahmen hinsichtlich Schiffssicherheit, Gefahrenabwehr und Verhütung der Meeresverschmutzung. Teil I Kap. 3.2.2.1/Verantwortliche das Signal gibt, dass es sich um einen Fehlalarm oder eine Übung handelt. Übungen sollen kurz vor der Ausführung als solche angekündigt werden.
Signal:
- Feueralarm – z. B. Signalhorn sieben kurz, dann lang / Dauerläuten der Feuermeldeglocke
- Beim Entdecken von Feuer laut rufen: „FEUER" (möglichst mit Ortsangabe) – wiederholen, bis deutlich wird, dass der Schiffsführer / Verantwortliche die Situation verstanden hat.
Die Abläufe hängen stark von den Umständen ab. Wichtig ist, auf die Anweisungen des Schiffsführers bzw. seines Stellvertreters zu achten und diese genauestens auszuführen. Die Gastbesatzung versammelt sich auf dem Sammelplatz und assistiert nach Anweisung.
Brand im Maschinenraum: Der Standardablauf ist hier ungeeignet. Der Schiffsführer/Verantwortliche beurteilt, ob Löschen mit Handfeuerlöschern sinnvoll ist. Wenn nicht, wird sichergestellt, dass keine Personen im Maschinenraum verblieben sind, der Verschlusszustand hergestellt ist, die Feuerlöschanlage aktiviert wird und die Brennstoffzuleitungen geschlossen sind. Vor erneutem Öffnen muss der Raum ausreichend abgekühlt sein und sichergestellt werden, dass keine Gefahr z. B. durch Sauerstoffmangel oder giftige Gase besteht.