Bei einer Kollision kann das Schiff sehr stark beschädigt werden und als unmittelbare Folge schnell sinken. Bereits beim Wahrnehmen von ungewöhnlichen Erschütterungen und Wasser im Schiff ist deshalb schnellstmöglich ein erreichbarer Fluchtweg aus dem Schiffsinneren zu suchen. Bei einer drohenden Kollision wird die Alle auf dem Schiff befindlichen Personen, inklusive der Stammbesatzung. Teil I Kap. 1.2 per Signal vorher gewarnt, um rechtzeitig aus dem Schiff kommen zu können.
Eine Kollision kann auch zunächst unbemerkt geschehen, z. B. mit schwimmenden Objekten unter Wasser wie Containern.
Signal:
- Beim Entdecken von ungewöhnlich viel Wasser im Schiff laut rufen: „Wasser im Schiff" – wiederholen, bis der Zuständig für die nautische Leitung und den Schiffsbetrieb während einer Reise. Hat die höchste Befehlsgewalt und Zuständigkeit für sämtliche Maßnahmen hinsichtlich Schiffssicherheit, Gefahrenabwehr und Verhütung der Meeresverschmutzung. Teil I Kap. 3.2.2.1/Verantwortliche die Situation verstanden hat
- Generalalarm ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ ⋅ — oder Dauerläuten der Glocke
Auch hier gilt: Jeder Alarm ist echt, bis der Schiffsführer/Verantwortliche Fehlalarm oder Übung erklärt.