Das Verlassen des Schiffes sollte gründlich abgewogen werden: Oft ist das Verbleiben auf einem schwimmfähigen, wenn auch beschädigten, Schiff mit weniger Risiken behaftet als ein Verlassen mit Besteigen der Rettungsinsel. Dennoch sind bei drohendem Verlassen frühzeitig Vorbereitungen zu ergreifen.
Das Verlassen des Schiffes erfolgt nur auf Anweisung des Schiffsführers. Lediglich bei dessen Nichtverfügbarkeit (z. B. schwerwiegende Verletzung oder Über-Bord-Gehen) kann die Weisungsbefugnis auf den Unterstützt und vertritt den Schiffsführer in nautischen Belangen, überwacht und unterstützt bei geplanten Arbeiten und Kontrollen und meldet Besonderheiten, Zwischenfälle und Unfälle dem Schiffsführer. Teil I Kap. 3.2.3 bzw. Leitet den Betrieb an Deck nach Weisung des Schiffsführers. Alle Decksleute und sonstige Besatzung sind dem Toppsgasten in den Manövern unterstellt. Zuständig für die Ausbildung der Decksleute. Teil I Kap. 3.2.3.2 übergehen. Vor dem Verlassen treffen sich alle Besatzungsmitglieder am Sammelpunkt, Rettungswesten sind anzulegen und die Alle auf dem Schiff befindlichen Personen, inklusive der Stammbesatzung. Teil I Kap. 1.2 ist auf Vollständigkeit zu prüfen. Niemand verlässt selbstständig das Schiff!
Signal: ⋅ — ⋅ — ⋅ — ⋅ — ⋅ — ⋅ — oder Anweisung des Schiffsführers/Verantwortlichen
Notfalltonne, Emergency Position Indicating Radio Beacon: Seenotfunkbake, die im Notfall die Schiffsposition automatisch an den Such- und Rettungsdienst funkt. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY, SART, GMDSS-Handfunkgeräte und Logbuch sind beim Verlassen des Schiffes, sofern möglich, mitzuführen. Die Verantwortlichkeiten ergeben sich aus der Sicherheitsrolle.
Die Rettungsinsel fasst 25 Personen. Sie ist nach Möglichkeit direkt vom Schiff aus zu besteigen, ohne dass die ganze Mannschaft ins Wasser muss. Zum Auslösen wird die Reißfangleine ganz herausgezogen (ca. 30 m) und die Treibgasflasche mit einem Ruck ausgelöst. Ein Wasserdruckauslöser lässt den Container aufschwimmen, wenn das Schiff sinkt und ein manuelles Ausbringen nicht möglich ist.