Das In die Takelage (das Rigg) hinaufklettern. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY und Arbeiten im Die gesamte Takelage des Schiffes: Masten, Spieren, stehendes und laufendes Gut. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY erfolgen nur nach ausführlicher Einweisung. Die Deckshands sind für die Durchführung der Riggeinweisung verantwortlich; sie erfolgt nach der Checkliste 5.17.1.
Vor dem Aufentern in das Rigg bzw. dem Betreten des Klüverbaumes ist die Erlaubnis des zuständigen Das Mitglied der Schiffsführung, das die laufende Wache leitet und z. B. das Aufentern ins Rigg erlauben muss. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY ( Zuständig für die nautische Leitung und den Schiffsbetrieb während einer Reise. Hat die höchste Befehlsgewalt und Zuständigkeit für sämtliche Maßnahmen hinsichtlich Schiffssicherheit, Gefahrenabwehr und Verhütung der Meeresverschmutzung. Teil I Kap. 3.2.2.1/ Unterstützt und vertritt den Schiffsführer in nautischen Belangen, überwacht und unterstützt bei geplanten Arbeiten und Kontrollen und meldet Besonderheiten, Zwischenfälle und Unfälle dem Schiffsführer. Teil I Kap. 3.2.3, ggf. Leitet den Betrieb an Deck nach Weisung des Schiffsführers. Alle Decksleute und sonstige Besatzung sind dem Toppsgasten in den Manövern unterstellt. Zuständig für die Ausbildung der Decksleute. Teil I Kap. 3.2.3.2 in Vertretung) einzuholen. Alle Personen, die ins Rigg bzw. auf den Spiere, die über den Bug hinausragt und an der der Klüver gefahren wird. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY gehen, müssen einen Sicherheitsgurt tragen; ein Partnercheck stellt sicher, dass er korrekt angelegt ist. Die Stammcrewmitglieder tragen die Verantwortung für die Trainees.
Niemand muss ins Rigg klettern! Jeder kommuniziert frühzeitig eigene Grenzen; Aufentern ist kein Wettbewerb.
An Bord gibt es 6 größenverstellbare Vollklettergurte. Jeder Gurt ist mit einem ASAP Lock inkl. Bandfalldämpfer und einer Y-Kurzsicherung mit zwei Safety-Karabinern zur Standplatzsicherung ausgestattet. Die Standplatzsicherung ist nicht zum freien Hängen gedacht. Die Vollständigkeit des Geschirrs muss vor jedem Aufentern kontrolliert werden.
Verhalten im Rigg (Checkliste 5.17.1):
- Nie in Quer zwischen die Wanten geknüpfte Tritte, über die ins Rigg aufgeentert wird. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY sichern oder festhalten; nicht auf Lampenkästen treten.
- 3-Punkt-Klettertechnik; immer in zwei verschiedenen Webeleinen stehen.
- Aufentern nur in Die dem Wind zugewandte Seite. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY.
- Auf Alle beweglichen Taue an Bord, mit denen Segel und Spieren bedient werden, z. B. Fallen und Schoten. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY achten; nur an Die feste Verstagung des Riggs, die den Mast hält: Wanten und Stagen. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY festhalten.
- Das Sicherungsgerät dient nur der Absturzsicherung – nicht zum freien Hängen oder als Standplatzsicherung.
- Werkzeug, Kamera etc. sichern (festbinden); nichts darf aus Taschen fallen.
Auf dem Klüverbaum werden die ASAP-Geräte inkl. Bandfalldämpfer nicht mitgenommen; sie werden ausgepickt und unter Deck gelagert. Auf dem Klüverbaum soll sich in das Sicherungsseil eingepickt werden; das Netz ist nicht als Anschlagpunkt geeignet.
