Der Leitet den Betrieb an Deck nach Weisung des Schiffsführers. Alle Decksleute und sonstige Besatzung sind dem Toppsgasten in den Manövern unterstellt. Zuständig für die Ausbildung der Decksleute. Teil I Kap. 3.2.3.2 leitet den Betrieb an Deck nach Weisung des Schiffsführers. Alle Unterstützen als Teil der Stammcrew die Toppsgasten bei der Durchführung sämtlicher Manöver und übernehmen Aufgaben in den Notrollen. Leiten im normalen Schiffsbetrieb Backschaften und organisieren das Reinschiff. Teil I Kap. 3.2.3.3 und die sonstige Alle auf dem Schiff befindlichen Personen, inklusive der Stammbesatzung. Teil I Kap. 1.2 sind dem Toppsgasten in den Manövern unterstellt.
Während einer Reise kümmert sich der Toppsgast in Zusammenarbeit mit Zuständig für die nautische Leitung und den Schiffsbetrieb während einer Reise. Hat die höchste Befehlsgewalt und Zuständigkeit für sämtliche Maßnahmen hinsichtlich Schiffssicherheit, Gefahrenabwehr und Verhütung der Meeresverschmutzung. Teil I Kap. 3.2.2.1, Unterstützt und vertritt den Schiffsführer in nautischen Belangen, überwacht und unterstützt bei geplanten Arbeiten und Kontrollen und meldet Besonderheiten, Zwischenfälle und Unfälle dem Schiffsführer. Teil I Kap. 3.2.3 und Decksleuten um die ordnungsgemäße Durchführung der turnusgerechten und außerplanmäßig anfallenden Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben an Deck und im Die gesamte Takelage des Schiffes: Masten, Spieren, stehendes und laufendes Gut. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY.
Der Toppsgast ist außerdem zuständig für die Ausbildung der Decksleute und der sonstigen Besatzung. Die Einstufung als Deckshand bzw. Toppsgast erfolgt durch Mitglieder der jeweils höheren Qualifikationsstufe: Toppsgasten schätzen Deckshands ein, Kapitäne schätzen Toppsgasten ein. Die Crewplanung wird über die Einstufung in Kenntnis gesetzt.