BESSY lernen · TS „Nobile"

Weisungsbefugnis des Schiffsführers

Quelle:

Betriebssicherheitshandbuch v4.3

Teil I Kap. 3.1

Seite 8

· ~2 min

Der hat zu jeder Zeit die alleinige Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis für sämtliche Maßnahmen hinsichtlich Schiffssicherheit und Meeresumweltschutz.

Wenn es die Umstände erfordern, kann und muss er dabei auch in Nichtübereinstimmung mit geltenden Regeln und Vorschriften entscheiden und handeln. Das BESSY nennt das (Overriding Authority).

Bei Bedarf beansprucht der Schiffsführer die Hilfestellung des Betreibers zur Sicherstellung der Betriebssicherheit – eine Erlaubnis von Land braucht er für Sicherheitsentscheidungen aber nicht.