Der Eigentümer des TS „Nobile": die Stadt Wolgast. Teil I Kap. 1.2 der TS „Nobile" ist die Stadt Wolgast. Die Organisation, die die Verfügungsgewalt über die Betriebsführung des Schiffes hat: der Förderverein alter Traditionssegler e.V. Teil I Kap. 1.2 – also die Organisation mit der Verfügungsgewalt über die Betriebsführung – ist der Förderverein alter Traditionssegler e.V.
An Land verteilen sich die Aufgaben so:
- Der Vorstand führt den Verein im Sinne der Satzung, trifft betriebliche Entscheidungen und führt die Kasse.
- Der Kapitänsplaner besetzt die Reisen mit ausreichend qualifiziertem nautischen Personal.
- Der Crewplaner besetzt die Reisen mit ausreichend qualifizierter Die mit der Handhabung des Schiffes vertraute Besatzung, inklusive vorgeschriebener Regelbesatzung und der Schiffsleute. Teil I Kap. 1.2 und bestätigt deren Eintragungen in der Crewplanungssoftware.
- Das Büro bearbeitet alle Buchungen, die nicht von der Stammcrew kommen, und leitet die Planung der Hafentage.
Auf See gibt es diese Rollen:
- Der Zuständig für die nautische Leitung und den Schiffsbetrieb während einer Reise. Hat die höchste Befehlsgewalt und Zuständigkeit für sämtliche Maßnahmen hinsichtlich Schiffssicherheit, Gefahrenabwehr und Verhütung der Meeresverschmutzung. Teil I Kap. 3.2.2.1 ist für die nautische Leitung und den Schiffsbetrieb während einer Reise zuständig und hat die höchste Befehlsgewalt.
- Der Unterstützt und vertritt den Schiffsführer in nautischen Belangen, überwacht und unterstützt bei geplanten Arbeiten und Kontrollen und meldet Besonderheiten, Zwischenfälle und Unfälle dem Schiffsführer. Teil I Kap. 3.2.3 unterstützt und vertritt den Schiffsführer in nautischen Belangen.
- Der Zuständig für den sicheren und zuverlässigen Betrieb aller Maschinen und Anlagen (u. a. Hauptmaschine, Generator, Lenz- und Feuerlöschpumpe, Gasanlage, Ruderanlage) sowie für deren Wartung und Instandhaltung. Teil I Kap. 3.2.3.1 ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb aller Maschinen und Anlagen zuständig.
- Der Leitet den Betrieb an Deck nach Weisung des Schiffsführers. Alle Decksleute und sonstige Besatzung sind dem Toppsgasten in den Manövern unterstellt. Zuständig für die Ausbildung der Decksleute. Teil I Kap. 3.2.3.2 leitet den Betrieb an Deck nach Weisung des Schiffsführers; in den Manövern sind ihm alle Unterstützen als Teil der Stammcrew die Toppsgasten bei der Durchführung sämtlicher Manöver und übernehmen Aufgaben in den Notrollen. Leiten im normalen Schiffsbetrieb Backschaften und organisieren das Reinschiff. Teil I Kap. 3.2.3.3 und sonstige Alle auf dem Schiff befindlichen Personen, inklusive der Stammbesatzung. Teil I Kap. 1.2 unterstellt.
- Decksleute unterstützen die Toppsgasten bei allen Manövern, übernehmen Aufgaben in den Feste Aufgabenverteilung der Stammcrew für die Notfälle Notsegelbergen, Feuer an Bord, Person über Bord und Verlassen des Schiffes. Die Einteilung der Notrollen ist Teil der Stammcrewbesprechung vor jedem Törn. Teil I Kap. 6.4, leiten Der Küchendienst an Bord: Essen ausgeben, aufklaren und abwaschen. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY und organisieren das Gemeinsames Aufklaren und Reinigen des Schiffes. Allgemeine Seemannssprache – nicht Teil des BESSY.
Wichtig für die Begriffe: Besatzung meint alle Personen an Bord, inklusive der Stammbesatzung. Stammbesatzung ist die mit der Handhabung des Schiffes vertraute Besatzung, inklusive vorgeschriebener Regelbesatzung und der Schiffsleute.